Garantie
2 Jahre Garantie auf Zahnersatz
Garantiebedingungen:
Für den von uns angefertigten Zahnersatz übernehmen wir die Garantie zu den nachstehend aufgeführten Garantiebedingungen. Die Garantiezeit für den Zahnersatz beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt des Rechnungsdatums.Die Garantie umfasst die Reparatur oder den Ersatz der ursprünglich erbrachten zahntechnischen Arbeit durch Wiederherstellung oder Neuanfertigung. Die Entscheidung, ob der Zahnersatz wiederhergestellt oder neu angefertigt wird, liegt bei uns als Hersteller.
Die eingegliederte Arbeit muss mindestens halbjährlich vom behandelnden Zahnarzt auf Funktion überprüft werden.
1. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit für den Zahnersatz.
2.Die Garantie umfasst die Behebung aller innerhalb der Garantiezeit auftretenden Mängel des Zahnersatzes, die nachweislich auf Material-oder Fertigungsfehler beruhen.
3. Folgende Punkte sind von unseren Garantieleistungen ausgeschlossen:
- unsachgemäße Behandlung durch Reinigungsmittel oder falsche Reinigung,mangelhafte Parodontalhygiene,die zum Verlust von Zähnen oder Implantaten führt
-nachweisliche Pflegemängel, z.Bsp. Plaqueablagerungen auf Prothesen und Schienen
-grobe Fahrlässigkeit wie Sturz oder Krafteinwirkung,eigenständige Veränderungen am Zahnersatz durch den Patienten
-Allergien gegen Materialien oder Wechselwirkungen durch Medikamente
-Änderung des Zahnstatus der Ausgangssituation
-nachträgliche Wurzelbehandlungen an Pfeilerzähnen
-Atrophien von Kieferkämmen bzw. die daraus resultierenden Unterfütterungen und Remontagen von Prothesenbasen
-Verlust von Pfeilerzähnen oder Implantaten
-Bisslageveränderungen
-vollverblendete Kauflächen bei mangelnden Platzverhältnissen die trotz Hinweis und Aufklärung des Zahnarztes/Patienten von ihm erwünscht sind (schriftlich)
-nicht eingehaltene Kontrolltermine beim Zahnarzt
-Zahnersatz der erkennbar nicht für Dauereinsatz und hohe Belastungen geeignet ist(Provisorische Kronen,Interimsersatz, etc.)
-Beschädigungen an der Arbeit , die durch Reparaturen und/oder Veränderungen entstanden sind, die nicht vom Hersteller oder einer ermächtigten Person ausgeführt wurden
-Reparaturen von Prothesen, deren Zustand erkennen lässt, dass sie bereits seit längerer Zeit getragen sind
-Reparaturen von Arbeiten, die nicht bei uns gefertigt sind
-Weitergehende Forderungen, wie z.Bsp. Fahrtkosten,Verdienstausfall,Zahnarzthonorar etc. sind ausgenommen
Die Garantie ist nur wirksam, wenn die für die Arbeit erstellte Rechnung vollständig bezahlt wurde.
Auf umfangreiche und sachgerecht ausgeführte Reparaturen geben wir eine Gewährleistung von 6 Monaten , z.B. bei Runderneuerungen alter Prothesen.